Zusammenarbeit

Im Erstgespräch legen Sie ihre Anliegen, Fragen und Bedürfnisse dar. Im Zusammenarbeitsvertrag werden gemeinsam die Ziele der Beratung, die Anzahl der Sitzungen, die Dauer, die Finanzierung sowie die weiteren praktischen Details geregelt. Der Beratungsprozess wird ständig evaluiert.